Was meint Prävention?

Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen in unseren Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten, Einrichtungen und Verbänden einen sicheren Ort erleben. Wir achten und respektieren die Würde und die Rechte jedes Menschen. Dazu gehört auch ein respektvoller und Grenzen achtender Umgang miteinander. 

Wir wissen, dass dies in der Vergangenheit nicht überall in unserer Kirche gewährleistet war. 

Unser Engagement im Bereich Prävention will dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass sich die uns anvertrauten Menschen sicher und frei entfalten können und geschützt sind vor allem Formen von Übergriffen, Gewalt und Missbrauch.

Ansprechpartnerin im Dekanat

Simone Jäger

Präventionskoordinatorin im Dekanat
Dekanatsreferentin im Dekanat Göppingen-Geislingen

Ziegelstraße 14,
73033 Göppingen

07161 96336-10
simone.jaeger(at)drs.de

Weitere - auch institutionsunabhängige - Anlaufstellen finden Sie HIER.

Beratungs- und Beschwerdewege

Betroffene oder ihre Angehörigen können direkt Kontakt aufnehmen mit den Ansprechpersonen im Dekanat, einer unabhängigen Fachkraft oder den von der Diözese Rottenburg-Stuttgart beauftragten Ansprechpersonen der Kommission für sexuellen Missbrauch.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen das vertrauliche Gespräch mit der Leitung oder im Kollegenkreis zur Überprüfung der eigenen Wahrnehmung und des Gefährdungsrisikos. Im konkreten Verdachtsfall erfolgt eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem oder der rechtlich Verantwortlichen, in der Regel der Einrichtungsleitung.

Diese/r übernimmt die Verantwortung und Federführung für das weitere Vorgehen und stellt den Kontakt zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beziehungsweise zu den von der Diözese beauftragten Ansprechpersonen der Kommission sexuellen Missbrauchs (KSM) her. Alternativ können auch alle Mitarbeiter/innen die unabhängige Fachperson beim Kinderschutzbund oder die diözesanen Ansprechpersonen in der Kommission sexueller Missbrauch (KSM) kontaktieren.

Weitere Schritte, wie zum Beispiel die Kontaktaufnahme mit Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, dem Jugendamt oder der Polizei, erfolgen in Absprache mit der diözesanen Ansprechperson.