Dekanatsrat
Der Dekanatsrat setzt sich nach § 15 der Kirchengemeinderatsordnung (kurz: KGO) aus Vertreter:innen aller 39 Kirchengemeinden des Dekanats Göppingen-Geislingen, Vertreter:innen der Einrichtungen und kirchlicher Organisationen, dem Dekan als vorsitzen des Dekanatsrats, dem stellvertretenden Dekan, der Dekantsreferentin, des Rechnungsführeres sowie beratenden Mitgliedern aus den Einrichtungen und Fachdiensten zusammen.
Der Dekanatsrat tagt zwei bis drei Mal im Jahr um über aktuelle Themen der Diözese und des Dekanats zu beraten.
Die Aufgaben des Dekanatsrates sind im §14 KGO beschrieben. Dort heißt es:
(1) Der Dekanatsrat trägt zusammen mit dem Dekan die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Dekanats:
1. Er legt mit dem Dekan zusammen die pastoralen Ziele des Dekanats fest.
2. Er sorgt für die Umsetzung diözesaner Konzepte im Dekanat.
3. Er beschließt Projekte und Aktionen des Dekanats.
4. Er vernetzt seelsorgliche Aktivitäten im Dekanat.
5. Er kann zu wichtigen kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Anliegen im Namen der Katholik/inn/en im Dekanat Erklärungen abgeben.
6. Er vermittelt die Beratungen und Projekte des Diözesanrats und sorgt für die Rückbindung seiner Arbeit an den Diözesanrat.
7. Er richtet die erforderlichen Dienste im Dekanat ein.
8. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben im Dekanat erforderlichen Haushaltsund Finanzierungsbeschlüsse.
9. Er stellt die Jahresrechnung fest.
(2) Der Dekanatsrat ist gemäß § 2 „Ordnung für die Wahl der Laienvertreter/innen aus den Dekanaten im Diözesanrat“ für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl zuständig.
(3) Der Dekanatsrat wird zur Festlegung der Anzahl der zu wählenden Stellvertretenden Dekane gehört und wirkt gemäß § 7 Absatz 1 bei der Wahl des Dekans und der Stellvertretenden Dekane mit.